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Grund- leistungen

I. Regelmäßige Leistungen des Verwalters die im Grundhonorar der Mietverwaltung enthalten sind:

Wirtschaftsplan

Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr.

2

Jahresabrechnung

Erstellung und Vorlage der Gesamt- und Einzelabrechnung.

3

Eigentümerversammlung

Einladung mit 3-wöchiger Frist, Leitung der Versammlung, Protokollführung gemäß WEG.

4

Hausordnung

Verwaltung mahnt Verstöße ab und überwacht deren Einhaltung.

5

Vertragswesen

Abschluss/Kündigung von Gemeinschaftsverträgen (Wartung, Dienstleistungen, Versicherungen etc.).

6

Kontoverwaltung

Führung und Trennung von Gemeinschafts- und Rücklagekonten.

7

Beleg-/Rechnungsprüfung und -anweisung

Prüfung von Rechnungen/Belegen sowie Zahlungsfreigaben.

8

Buchführung

Ordnungsgemäße Buchführung inkl. Verbrauchsabrechnungen und Überwachung von Zahlungsterminen.

9

Technische Kontrolle

Regelmäßige Objektbegehung, ggf. Einbindung von Fachleuten bei Schäden. Bei Gefahr in Verzug, sofort und ohne Beschluss.

10

Auftragsvergabe

Unterstützung bei Ausschreibungen, Vergaben und Koordination von Instandhaltungen.

11

Terminüberwachung

Verwaltung relevanter Fristen und Termine.

12

Sofortmaßnahmen

Einleitung dringender Maßnahmen bei Schäden (z. B. Rohrbruch), inkl. Schadenmeldung an Versicherungen.

13

Schlüsselmanagement

Koordination von Schlüsselbestellungen und Schließanlagenaustausch auf Kosten des Verursachers.

14

Sicherheitseinrichtungen

Organisation von Prüfungen und Wartungen sicherheitsrelevanter Anlagen.

15

Allgemeine Verwaltung

Kommunikation mit Eigentümern, Behörden, Dienstleistern, Handwerkern und Dritten.

Backsteingebäude

Gemeinsam etwas schaffen

Gemeinsam abgestimmt, individuell gestaltet – für nachhaltigen Erfolg.

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