Grund- leistungen
I. Regelmäßige Leistungen des Verwalters die im Grundhonorar der Mietverwaltung enthalten sind:
1
Wirtschaftsplan
Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr.
2
Jahresabrechnung
Erstellung und Vorlage der Gesamt- und Einzelabrechnung.
3
Eigentümerversammlung
Einladung mit 3-wöchiger Frist, Leitung der Versammlung, Protokollführung gemäß WEG.
4
Hausordnung
Verwaltung mahnt Verstöße ab und überwacht deren Einhaltung.
5
Vertragswesen
Abschluss/Kündigung von Gemeinschaftsverträgen (Wartung, Dienstleistungen, Versicherungen etc.).
6
Kontoverwaltung
Führung und Trennung von Gemeinschafts- und Rücklagekonten.
7
Beleg-/Rechnungsprüfung und -anweisung
Prüfung von Rechnungen/Belegen sowie Zahlungsfreigaben.
8
Buchführung
Ordnungsgemäße Buchführung inkl. Verbrauchsabrechnungen und Überwachung von Zahlungsterminen.
9
Technische Kontrolle
Regelmäßige Objektbegehung, ggf. Einbindung von Fachleuten bei Schäden. Bei Gefahr in Verzug, sofort und ohne Beschluss.
10
Auftragsvergabe
Unterstützung bei Ausschreibungen, Vergaben und Koordination von Instandhaltungen.
11
Terminüberwachung
Verwaltung relevanter Fristen und Termine.
12
Sofortmaßnahmen
Einleitung dringender Maßnahmen bei Schäden (z. B. Rohrbruch), inkl. Schadenmeldung an Versicherungen.
13
Schlüsselmanagement
Koordination von Schlüsselbestellungen und Schließanlagenaustausch auf Kosten des Verursachers.
14
Sicherheitseinrichtungen
Organisation von Prüfungen und Wartungen sicherheitsrelevanter Anlagen.
15
Allgemeine Verwaltung
Kommunikation mit Eigentümern, Behörden, Dienstleistern, Handwerkern und Dritten.

Gemeinsam etwas schaffen
Gemeinsam abgestimmt, individuell gestaltet – für nachhaltigen Erfolg.
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